Personen
lassen sich als Nannys für die Betreuung von Kindern in
Privathaushalten beim SRK Kanton Zürich ausbilden. Mit Fragen aus dem
Berufsalltag, insbesondere zu arbeitsrechtlichen Belangen, wenden sie
sich nach Abschluss des Lehrgangs häufig wieder an ihre
Ausbildungsinstitution, weil professionelle berufspolitische Strukturen
für die Wahrnehmung der Belange der Nannies, wie beispielsweise
Rechtsauskunft, fehlen.
Als Freiwillige:r des Roten Kreuzes bringen Sie mit Ihrem Fachwissen
einen Mehrwert für die Nannys, die nicht selten in isolierten
Arbeitsverhältnissen tätig sind und gesichertes Professionswissen
brauchen.
Sie bearbeiten die Ihnen zugewiesenen Anfragen von Nannys zu
arbeitsrechtlichen Themen per Email oder telefonisch und stellen
Informationsinhalte und Entscheidungshilfen zu Verfügung.
Sie sind als Jurist:in und/ oder HR-Verantwortliche in
arbeitsrechltichen Themen auf dem laufenden und bereit, sich zu
situationsspezfischen Aspekten kundig zu machen.
Das Volumen beträgt ca. 6 - 10 Anfragen pro Jahr.
Die Kontakte sind ausschliesslich über Telefon /online