Mit dem European Accessibility Act (EAA) werden Wirtschaftsakteure verpflichtet, seit dem 28. Juni 2025 bestimmte digitale Anforderungen zur Barrierefreiheit umzusetzen. Grundsätzlich betrifft das Gesetz Produkte sowie entgeltliche, verbraucherorientierte Dienstleistungen. Jobbörsen und Stellenmärkte werden weder explizit inkludiert noch ausgeschlossen.
Den Rahmen für die technische Umsetzung von digitaler Barrierefreiheit bilden die Web Accessibility Guidelines (WCAG) in der Version 2.1 und dem Level AA, das ist ein internationaler Standard, der in Europäischen Normen referenziert wird und darüber in die oben genannten nationalen Gesetze eingeht.
Kampajobs bietet allen Nutzenden eine barrierefreie und benutzerfreundliche Webseite. Unserer Standard folgt den WCAG 2.1 AA.