Stop Mobbing & Bossing

Stop Mobbing & Bossing

Über das Unternehmen

Unabhängige Schweizer Anlaufstelle bei Bossing, Mobbing, Diskriminierung und psychosozialen Konflikten am Arbeitsplatz. Informationen, Orientierung und erste Unterstützung.

Unternehmensgrösse: 
Kleinstbetrieb / Startup (bis 10 MA)
Branche: 
Beratung

FAQ: 

Häufige Fragen zu Bossing und Mobbing (FAQ)

Hier finden Sie Antworten auf Fragen, die uns rund um Bossing und Mobbing am Arbeitsplatz am häufigsten begegnen. Die Antworten sind bewusst kurz gehalten; wo es mehr zu sagen gibt, führt ein Link zur ausführlichen Seite. Bitte beachten Sie: Diese Angaben sind allgemeine Informationen und ersetzen keine Beratung im Einzelfall (https://bossing.ch/haftungsausschluss/).

Was ist der Unterschied zwischen Mobbing und Bossing?
Mobbing bezeichnet systematische Schikane am Arbeitsplatz, die sich über längere Zeit gegen eine Person richtet. Von Bossing spricht man, wenn diese Schikane von einer vorgesetzten Person ausgeht. Das Machtgefälle macht Bossing besonders belastend: Die Führungskraft entscheidet über Aufgaben, Beurteilungen und die berufliche Zukunft der betroffenen Person. Mehr dazu auf der Seite Was ist Bossing (https://bossing.ch/bossing/).

Woran erkenne ich, ob ich betroffen bin?
Typische Anzeichen sind vorenthaltene Informationen, ständige unsachliche Kritik, entzogene Aufgaben, ein unerfüllbares Pensum oder Ausschluss aus Sitzungen und informellen Runden. Entscheidend ist das Muster: Die Handlungen richten sich gezielt gegen Sie und wiederholen sich über Wochen oder Monate. Unser Selbsttest (https://bossing.ch/selbsttest-werde-ich-von-meiner-fuehrungskraft-gemobbt/) gibt Ihnen in wenigen Minuten eine erste Einordnung.

Ist Bossing in der Schweiz verboten?
Einen eigenen Straftatbestand «Bossing» oder «Mobbing» kennt das Schweizer Recht nicht. Ihr Arbeitgeber ist aber gesetzlich verpflichtet, Ihre Persönlichkeit und Gesundheit am Arbeitsplatz zu schützen (Fürsorgepflicht, Art. 328 OR und Arbeitsgesetz). Duldet er Bossing oder übt es selbst aus, verletzt er diese Pflicht. Einzelne Handlungen wie Drohungen, Beschimpfungen oder Tätlichkeiten können zudem strafbar sein. Für die Beurteilung Ihres Falls wenden Sie sich an eine Rechtsberatung.

Was kann ich als Erstes tun?
Ordnen Sie die Situation ein, dokumentieren Sie Vorfälle mit Datum und Beteiligten, und sprechen Sie mit einer Person, der Sie vertrauen. Diese drei Dinge kosten wenig Überwindung und schaffen die Grundlage für alles Weitere. Eine Anleitung mit fünf Schritten finden Sie unter Erste Schritte (https://bossing.ch/erste-schritte/), eine Tagebuch-Vorlage (https://bossing.ch/mobbing-tagebuch/) im Download-Bereich.

Soll ich kündigen?
Nicht im Affekt. So verständlich der Wunsch ist, der Situation zu entkommen: Eine vorschnelle Kündigung kann Sie rechtlich und finanziell schlechterstellen, etwa bei der Arbeitslosenversicherung. Holen Sie sich zuerst Rat, zum Beispiel bei einer Beratungsstelle oder Gewerkschaft, und treffen Sie die Entscheidung dann in Ruhe. Manchmal ist ein Stellenwechsel der richtige Weg; er sollte aber geplant sein und nicht erzwungen.

Muss mein Arbeitgeber etwas gegen Bossing unternehmen?
Ja. Die Fürsorgepflicht verpflichtet den Arbeitgeber, gegen Übergriffe auf die persönliche Integrität vorzugehen und vorzubeugen, auch wenn sie von Führungskräften ausgehen. Wegschauen ist keine Option, die das Gesetz vorsieht. Kommt der Arbeitgeber dieser Pflicht nicht nach, kann das kantonale Arbeitsinspektorat eine Anlaufstelle sein.

Was, wenn die schikanierende Person genau die Stelle ist, an die ich mich wenden müsste?
Das ist bei Bossing das Kernproblem, besonders in kleinen Betrieben. Holen Sie sich in diesem Fall zuerst extern Rat, bevor Sie interne Schritte unternehmen: bei einer Beratungsstelle, einer Gewerkschaft oder einer Rechtsberatung. Gemeinsam lässt sich klären, welcher Weg in Ihrer Situation sinnvoll und sicher ist.

Wo finde ich persönliche Beratung, und was kostet sie?
Eine Übersicht finden Sie auf unserer Seite mit externen Stellen (https://bossing.ch/externe-stellen/). Einige Angebote sind kostenlos, etwa die Dargebotene Hand (Tel. 143), die Beratung von Pro Mente Sana oder das Schlichtungsverfahren bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten. Gewerkschaften beraten ihre Mitglieder, spezialisierte Fachstellen verrechnen teils einkommensabhängige Tarife.

Bietet ihr selbst Beratung an?
Nein. Wir sind eine Informations- und Aufklärungsstelle: Wir helfen Ihnen, Ihre Situation einzuordnen und die passende Unterstützung zu finden, führen aber keine persönlichen Beratungen durch. Genau deshalb ist unsere Übersicht der externen Stellen ein Kernstück dieser Website.

Kann ich euch meine Geschichte erzählen?
Ja, gerne. Erfahrungsberichte helfen uns zu verstehen, was Betroffene brauchen, und geben dem Thema Gewicht. Nutzen Sie dafür das Kontaktformular (https://bossing.ch/kontakt/). Wir behandeln Ihre Nachricht vertraulich; bitte haben Sie Verständnis, dass wir daraus keine Einzelfallberatung ableiten können.

Wie kann ich die Anlaufstelle unterstützen?
Der Verein befindet sich in Gründung, und Unterstützung ist sehr willkommen: als Mitglied der ersten Stunde, durch Weiterempfehlung dieser Website oder mit Rückmeldungen zu unseren Inhalten. Alle Informationen finden Sie unter Mitgliedschaft (https://bossing.ch/mitgliedschaft/).

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